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Umweltzeichen

Blauer Engel oder EMICODE: Welche Klassifizierung gibt es für Klebstoffe und Bodenbeläge? Wann brauchen Bauprodukte in der Fußbodentechnik auch eine Zulassung? Hier liegen Fallstricke für Planer und Handwerker, die es zu beachten gilt.

Blauer Engel Bekanntestes Umweltzeichen, seit 1978 im Gebrauch. Ermittelt wird auch hier der Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (z.B. Lösemittel und Restmonomere) sowie an bioziden Wirkstoffen unter nahezu ausgeschlossener Verwendung von Gefahrstoffen. Häufigste Verwendung für Farbe und Lacke „Blauer Engel RAL-UZ 102“ oder „Blauer Engel RAL-UZ 12a“, Tapeten und Rauhfaser „Blauer Engel RAL-UZ 35“. Vorwiegend werden hölzerne Bodenbeläge mit dem „Blauer Engel RAL-UZ 38“ gekennzeichnet. Auch für elastische Bodenbeläge gibt es eine solche Kennzeichnung mit „Blauer Engel RAL-UZ 120“. Textile Bodenbeläge erhalten den „Blauen Engel RAL-UZ 128“. Derartige Bodenbeläge enthalten dann begrenzte Mengen an flüchtigen organischen Verbindungen und Formaldehyd und enthalten keine krebserzeugenden, erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden, sehr giftige und giftige Stoffe und/oder keine hallogenorganischen Flammschutzmittel und Phthalate.

www.blauer-engel.de

Hinweis: Die Vorgaben zur Erlangungen für eine Kennzeichnung durch den „Blauen Engel“ für Emissionen von Bauprodukten sind teilweise strenger definiert, als die Vorgaben für das AgBB-Schema.

EMICODE Namhafte Hersteller bauchemischer Erzeugnisse haben die Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe (GEV) gegründet. Damit soll es Planern, Handwerkern und dem Bauherrn/Auftraggeber gleichermaßen möglich sein, firmenübergreifend und wettbewerbsneutral eine Beurteilung und Auswahl von Verlegewerkstoffen unter der Prämisse von Verbraucher- und Umweltschutz zu ermöglich. Geschaffen wurde das Produkt-Kennzeichnungssystem der Bezeichnung EMICODE. Die Klassifizierung EMICODE EC 1 soll dabei die größtmögliche Sicherheit vor Raumluftbelastungen nach Bodenbelagarbeiten gewährleisten. Hierzu müssen Prüfkammeruntersuchungen mit strengen Einstufungskriterien produktspezifisch bestanden werden. Die Kriterien wurden von einem Gremium erarbeitet, was die GEV unterstützt: Das Umweltinstitut Miljö-Chemie, das Teppich-Forschungsinstitut (TFI) und die Gemeinschaft Umweltfreundlicher Teppichboden (GUT).

www.emicode.de



FSC-Forrest Stewardchip Council Das FSC ist eine internationale, nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich für eine umweltgerechte, sozialverträgliche und ökonomisch tragfähige Nutzung der Wälder einsetzt. Dabei wird die Organisation unterstützt durch Umweltorganisationen, Gewerkschaften, naturverbundener Völker aller Länder und Unternehmen aus Forst- und Holzwirtschaft. Definiert werden vor allem Kriterien für eine gute Forstwirtschaft. Holz aus FSC zertifizierten Wäldern kann mit dem FSC-Siegel ausgezeichnet werden. Dadurch können Handel, Handwerk und Forstwirtschaft einen Beitrag zur Verbesserung der Wälder leisten.

www.fsc-deutschland.de

GUT Bereits 1990 von führenden europäischen Herstellern textiler Bodenbeläge als Gemeinschaft Umweltfreundlicher Teppich e.V. gegründet. Dabei lag die Umwelt- und Nutzerfreundlichkeit für textile Bodenbeläge betrachtet über den gesamten Lebenszyklus im Vordergrund: Von der Produktion über die Verlegung, vom Gebrauch bis zum Austausch und dem Recycling. Besteht das Produkt die Prüfung, darf der Hersteller eine GUT-Prüfnummer verwenden und auf der Produktrückseite ausweisen. Unabhängige Prüfinstitute gewährleisten durch jährliche Kontrollprüfungen bei Herstellern und im Handel die Einhaltung der GUT-Kriterien.

www.gut-ev.de

natureplus Mit diesem Label werden Bauprodukte zertifiziert, die zu mindestens 85% aus nachwachsenden und/oder mineralischen Rohstoffen bestehen und festgelegte Kriterien für Gesundheits- und Umweltverträglichkeit sowie Gebrauchstauglichkeit über den gesamten Lebenszyklus erfüllen. Stellvertretend kann neben z.B. Kalkputzen für die Wand hier Linoleum als Bodenbelag benannt werden. Inhaber des Zeichens ist der Internationale Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen e.V. (natureplus e.V.), zu welchem Hersteller, Händler, Verbraucher- und Umweltorganisationen, Planer, Berater und Anwender sowie Prüfinstitute gehören. Mit dem Zeichen sollen Bauherren/Auftraggeber, Architekten, Handwerker und sonstige am Bau Beteiligten eine sichere Orientierung bei der Auswahl von nachhaltigen, umweltverträglichen und gesundheitlich unbedenklichen Bauprodukten erhalten.

www.natureplus.org

Das europäische Umweltzeichen Durch die Kommission der europäischen Gemeinschaft wurde das EU-Umweltzeichen mit bestimmten Kriterien für die Vergabe erarbeitet und von den Mitgliedsstaaten angenommen sowie von der europäischen Kommission verabschiedet. In Deutschland soll das Umweltzeichen für Produkte etabliert werden, bei welchen der Blaue Engel keine Vergabegrundlage hat. Vorangetrieben wird das EU-Umweltzeichen dabei national durch das Bundesministerium für Umwelt-, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Umweltbundesamt. Kriterien werden dabei von Industrie, Handel, Verbraucher- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften erarbeitet. Dabei stehen die von einem Produkt ausgehenden Umweltbelastungen während dem Lebenszyklus und der Gebrauchstauglichkeit im Vordergrund. Verliehen wird das EU-Umweltzeichen durch die RAL gGmbH bei Nachweis erfolgreicher Prüfung geringerer Umweltbelastungen als andere mit vergleichbarem Anwendungsprofil.

www.eco-label.com

DGNB-Deutsches Gütesiegel für Nachhaltiges Bauen Deutsches Zertifizierungssystem, entstanden in Kooperation durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen. Dabei stehen neben soziokulturellen Qualitäten vor allen Ökologie und Ökonomie eines Gebäudes als Ganzes im Vordergrund. In diesem Sinne vergibt die DGNB für herausragende Gebäude ein entsprechendes Qualitätszeichen.

www.dgnb.de

Green Building Spezielles Konzept für Gebäude, die unter dem Prinzip der Ökonomie und Ökologie errichtet und betrieben werden: Von der Planung über die Ausführung, den Gebrauch bis zur Sanierung wird auf Ressourceneffizienz in Energie, Wasser und Material bei erheblicher Reduktion von Gesundheits- und Umweltauswirkungen geachtet. Dabei sind Bauprodukte für Ausbau und Fassade sowie Fußbodentechnik von großer Bedeutung. Auch für den Entscheider oder Investor der Immobilienwirtschaft sind die Aspekte der Nachhaltigkeit von Bedeutung. Ein Vertreter der Green Building Label ist das LEED-System. LEED bedeutet Leadership Environmental & Energie Design und kommt aus den Vereinigten Staaten (U.S. Green Building Council). Bereits seit 1990 bekannt ist das Green Building Label BREEAM (Bre’s Environmental Assessment Method). Hinweis: In Zukunft werden sich Planer und Bauunternehmen wie auch Hersteller und Handwerk der Nachhaltigkeit von Bauprodukten und dem Bauen nach dem Prinzip Green Building nicht mehr entziehen können. Bereits heute vergeben namhafte Investoren (z.B. Versicherungskonzerne, u.a.) Aufträge nach Gestaltungswettbewerben nur an Architekten, die für das Projekt den Nachweis der Nachhaltigkeit führen können. Vielleicht ein gutes Zeichen für die Bauwirtschaft und das Handwerk – steht doch künftig dann nicht der Preis einer Leistung, sondern vor allem die Eigenschaften des Produktes und einer Werkleistung im Sinne der Nachhaltigkeit im Vordergrund.

www.breeam.org

Blauer Engel

Mit Beschluß der Umweltminister von Bund und Ländern ist in 1977 das Umweltzeichen „Blauer Engel“ als Prüf- und Gütesiegel für besonders umweltschonende Produkte eingeführt worden. Hersteller können auf freiwilliger Basis den „Blauen Engel“ für ihre Produkte beantragen und damit kennzeichnen. Umweltfreundliche Entwicklungen und Alternativen können mit dieser Kennzeichnung vom Verbraucher gegenüber herkömmlichen Produkten, welche die Umwelt belasten, erkennbar abgegrenzt werden. Dabei werden Prüfsiegel durch folgende Institutionen im Vergabeverfahren erteilt:

  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: fungiert als Zeicheninhaber und informiert die Öffentlichkeit;

  • Umweltbundesamt: nimmt Anträge entgegen, prüft und bewertet und trägt der Jury vor;

  • RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.: Zeichenvergabestelle, führt Expertenanhörung durch, prüft Erfüllung der Anforderung;

  • Jury Umweltzeichen: unabhängiges Beschlußgremium aus Vertretern von Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern – treffen Vergabeentscheidung.

Zuletzt wurde vorwiegend das Emissionsverhalten von Produkten in Vergabegrundlagen geregelt:

  • RAL-UZ 38 „Emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen“,

  • RAL-UZ 76 „Emissionsarme Holzwerkstoffplatten“,

  • RAL-UZ 102 „Emissionsarme Wandfarben“,

  • RAL-UZ 113 „Emissionsarme Bodenbelagsklebstoffe und andere Verlegewerkstoffe“,

  • RAL-UZ 115 „Lösemittelarme Bitumenanstriche und –kleber“,

  • RAL-UZ 117 „Emissionsarme Polstermöbel“,

  • RAL-UZ 120 „Elastische Fußbodenbeläge“,

  • RAL-UZ 123 „Emissionsarme Dichtstoffe für den Innenraum“.

Dabei beruhen die Umweltzeichen RAL-UZ 113, RAL-UZ 117, RAL-UZ 120 und RAL-UZ 123 in Bezug auf die Bewertung der Produktemissionen auf dem Schema des Ausschuß zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB → Bauregelliste). Allerdings wurde hierzu für den Blauen Engel das Anforderungsniveau nochmals gegenüber dem AbBB-Schema verschärft. In der Konsequenz bedeutet dies, daß die nach der Bauregelliste für Bauprodukte gültigen Kriterien des AgBB-Schemas über die Innenraumluftgrundsätze des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) im bauaufsichtlich relevanten Bereich rechtsverbindlich umgesetzt werden und auf freiwilliger Basis über den „Blauen Engel“ vom Hersteller dann auch erhöhte Anforderungen mit diesem Prüf- und Gütesiegel dokumentiert werden können.

 





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